Darf ich meinen Shop bei Ebay bewerben?

9. Februar 2009, 9:06 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Die Antwort

Ebay gibt zu dem Thema folgende Angaben: »Die „Mich-Seite“ kann genutzt werden, um das Geschäft des Verkäufers näher zu beschreiben. Sie kann Web-Adressen (URLs) oder Links zur persönlichen Website oder zum Online-Shop des Verkäufers enthalten.

Links zu Seiten, die die gleichen Artikel, wie die vom Verkäufer bei eBay angebotenen Artikel, zum gleichen oder einem geringeren Preis anbieten (einschließlich dem Sofort-Kaufen-Preis) sind nicht gestattet. Es ist unzulässig, auf der „Mich“-Seite direkte Angebote zu unterbreiten und zu verlinken, die den Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben. Außerdem ist die Aufnahme von Links zu Online-Handelsseiten Dritter, die Auktionen oder Festpreisangebote offerieren, unzulässig. Verboten sind ebenfalls Links zu Webseiten, auf denen Angebote unterbreitet werden, die bei eBay nicht zulässig sind.«


  1. Darf ich meinen Shop bei Ebay bewerben?
  2. Die Antwort
  3. Die Antwort (Fortsetzung)

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+