Darf ich meinen Shop bei Ebay bewerben?

9. Februar 2009, 9:06 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Die Antwort (Fortsetzung)

Laut Ebay kann ein Verstoß gegen diese Grundsätze eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
  • Verlust des PowerSeller-Status

Der Autor: Max Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.


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