Darf ich meinen Shop bei Ebay bewerben?
9. Februar 2009, 9:06 Uhr |
Fortsetzung des Artikels von
Teil 2
Die Antwort (Fortsetzung)
Laut Ebay kann ein Verstoß gegen diese Grundsätze eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
- Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
- Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
- Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
- Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
- Verlust des PowerSeller-Status
Der Autor: Max Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.
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