»Das Instrument Abmahnung wird zur schnellen Gewinnerzielung missbraucht«
- »Das Abmahngeschäft ist äußerst lukrativ«
- »Das Instrument Abmahnung wird zur schnellen Gewinnerzielung missbraucht«
Für den Münchner Anwalt ist vielmehr das in Deutschland geltende »Verbraucherschutzregime « für die steigende Anzahl an Abmahnungen verantwortlich. Zum einen würde im Online-Handel heute mittels Abmahnungen oftmals ein regelrechter Kleinkrieg zwischen Wettbewerbern ausgetragen. »Zum anderen ist das Abmahngeschäft gerade in finanzieller Hinsicht äußerst lukrativ«, so Keller im Gespräch mit Computer Reseller News. So würden schon bei kleineren Wettbewerbsverstößen exorbitante Streitwerte angesetzt, was in einigen Fällen zu einer regelrechten Zusammenarbeit zwischen E-Commerce-Betreibern und Anwaltskanzleien führe. Die Folge: »Das an sich ja sinnvolle Instrument Abmahnung wird in der Praxis zur schnellen Gewinnerzielung missbraucht. « Nach Kellers Ansicht sei es höchste Zeit für den Gesetzgeber, für eine Anpassung der entsprechenden Regelungen zu sorgen. Die Erstabmahnung sollte dabei für den Rechtsverletzer nur die Funktion eines ersten Warnschusses haben und durch die Definition maximaler Gegenstandswerte eine übermäßige finanzielle Belastung vermieden werden.
Fürs Erste ist allerdings eine Änderung der bisherigen Abmahnungspraxis nicht zu erwarten. So hat Media-Markt-Anwalt Steinhöfel gegen die Entscheidungen der 33. Zivilkammer des Münchner Landgerichts bereits Berufung eingelegt und betont, man wolle auch weiter verhindern, dass »Anbieter unbehelligt täuschend und irreführend werben dürfen«. Online- Händler sollten sich somit am besten frühzeitig um einen juristisch korrekten Internetauftritt bemühen. »Liegt jedoch bereits eine Abmahnung vor, sollte man umgehend kompetenten juristischen Beistand suchen«, betont Anwalt Max-Lion Keller.
________________________________________
INFO
Media Markt
Wankelstraße 5, 85046 Ingolstadt
Tel. 0841 634-10, Fax 0841 634-2478
www.mediamarkt.de