»Staat hat Schutzpflicht«

Die Modernisierung des Datenschutzrechts forderte auch Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, ein. Er beklagte unter anderem, dass das Gutachten von Professor Rossnagel von 2001, das wertvolle Anregungen für ein modernes Datenschutzrecht enthalten habe, seinerzeit »in der Schublade des damaligen Innenministers Schily verschwunden sei«.
Die derzeit in den Ausschüssen beratene BDSG-Novelle bringt laut Schaar einige Verbesserungen hinsichtlich der betrieblichen Personaldatenverarbeitung, bürde aber den Arbeitnehmern erhebliche Eigeninitiative auf. Schaar machte deutlich, dass er dies für verfassungsrechtlich bedenklich hält, da der Staat auch in Sachen Personendatenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern habe.