»Bestimmte Personendaten müssen grundsätzlich unzugänglich sein«
- »Datenschutz-Behörden dürfen keine Papiertiger sein«
- »Staat hat Schutzpflicht«
- »Bestimmte Personendaten müssen grundsätzlich unzugänglich sein«

Einen rigorosen Schutz der Arbeitnehmerdaten forderte Professor Dr. Spiros Simitis, der lange Zeit Leiter der Datenschutzbehörde der hessischen Landesregierung war. Der international renommierte Rechtsprofessor wandte sich entschieden gegen das heute übliche Verfahren, in dem der Arbeitgeber für die Einsichtnahme in sensible Personaldaten die Einwilligung des betreffenden Mitarbeiters einholen muss. Das sei eine Farce. Die Abhängigkeitssituation, in der sich Arbeitsnehmer befänden, mache die Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung praktisch unmöglich. Simitis verlangte gesetzliche Regelungen, die bestimmte Personaldaten für grundsätzlich unzugänglich erklären.
Allen Referenten gemeinsam war die Klage über die viel zu geringen Befugnisse, den schwachen politischen Rückhalt und vor allem auch die schlechte Personalausstattung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. »Die Datenschutz-Behörden dürfen keine Papiertiger gegenüber der Wirtschaft sein«, forderte der Bundesbeauftragte Peter Schaar.