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Haftungsverpflichtungen der Geschäftsleitung

Autor:Lars Bube • 13.1.2009 • ca. 0:30 Min

Inhalt
  1. Deutsche Unternehmen ignorieren Behördenstandards
  2. Haftungsverpflichtungen der Geschäftsleitung

Aus vielen neuen gesetzlichen Regelungen mit Bezug zur IT-Sicherheit lassen sich jedoch Handlungs- und Haftungsverpflichtungen der Geschäftsleitung ableiten. Dabei ist vor allem das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zu nennen. Diese Initiative änderte vornehmlich Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) um beispielsweise die Etablierung eines internen Kontrollsystems einzufordern. Zusätzlich besteht im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine weitere Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen. So müssen alle erhobenen und genutzten Kundendaten mittels organisatorischer und technischer Schutzmaßnahmen gesichert werden.

Hintergrundinformationen: An der Studie »IT-Security 2008« nahmen in der Zeit von Mai bis Juli 2008 468 IT-Manager und IT-Sicherheitsverantwortliche aus Deutschland teil. Die Befragung wurde in Form elektronischer Interviews von der Fachzeitschrift InformationWeek durchgeführt und mit Unterstützung von Steria Mummert Consulting ausgewertet.