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Digital fatal

Eigentlich ist es nicht schlecht, wenn es ein Gedächtnis der Nation gibt. Sammeln und Aufbewahren, das ist die Aufgabe der Deutschen Nationalbibliothek. Doch wie, vor allem aber wer soll digitales Schrifttum für die Ewigkeit sichern? Für den Bundeskulturbeauftragten ist die Sachlage klar.

Autor:Martin Fryba • 20.6.2007 • ca. 0:45 Min

Die Zeitschrift Computer Reseller News wird, wie alle in Deutschland erscheinenden Printpublikationen und Bücher, von der Deutschen Nationalbibliothek bezogen und für die Ewigkeit archiviert. Dafür sorgt die Pflichtablieferungsverordnung. Soweit so schlecht, denn der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat nun einen Entwurf vorgelegt, demzufolge auch elektronische Kopien von Internetseiten an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern sind, und zwar von Unternehmen wie vor allem News-Portalen und Blog-Betreibern. Noch in diesem Jahr soll die ausgeweitete Verordnung in Kraft treten, was der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien BITKOM mit aller Macht verhindern will.

Natürlich solle die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können, will BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder den Kulturauftrag auch gar nicht in Abrede stellen. »Aber Web-Autoren dürfen nicht mit übertriebener Bürokratie belastet werden«, warnt er gleichzeitig vor den Lasten, die insbesondere auf Verlage zuzukommen drohen. Eine Modellrechnung hat ergeben, dass allein auf die deutschen Unternehmen, die Websites mit der Endung .de betreiben, Kosten von jährlich rund 115 Millionen Euro zukommen, sollte die erweiterte Meldepflicht auf sie abgewälzt werden. Wer sammelt, müsse hierfür den Aufwand selbst betreiben, so Rohleder weiter.