Druckerherstellern drohen Urheberabgaben von 350 Millionen Euro
Druckerherstellern drohen Urheberabgaben von 350 Millionen Euro. Das Damoklesschwert Urheberrechtsabgabe im Gesamtwert von 350 Millionen Euro schwebt über den Druckerherstellern. Das OLG Stuttgart hatte am Mittwoch im Sinne des Klägers VG Wort entschieden. Das letzte Wort wird wohl der Bundesgerichtshof haben.
Druckerherstellern drohen Urheberabgaben von 350 Millionen Euro
Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker lässt nichts Gutes ahnen. Sollte sich letztinstanzlich der Bundesgerichtshof dem Urteil anschließen, drohen den Druckerherstellern Zahlungen in Höhe von etwa 350 Millionen Euro. Vorsorglich haben die meisten Hersteller schon seit längerer Zeit Rückstellung geschaffen. Beklagt war Hewlett-Packard, die gegen das am vergangenen Mittwoch ergangene Urteil voraussichtlich Revision einlegen werden.
Mit der richterlichen Entscheidung in Stuttgart habe sich Deutschland weiter von den Standards in Europa entfernt, kritisiert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in Berlin. »Kein anderes europäische Land belastet die Hersteller von Druckern mit urheberrechtlichen Abgaben«, stellt dazu Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder fest und ergänzt: »Wir brauchen neue Vorgaben des Gesetzgebers, um die Abgaben auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und die Belastung kalkulierbar zu machen.« Weiter befürchtet Rohleder, das zusätzliche Urheberrechtsabgaben zu einer weiteren Preiserhöhung führen würden.
Geklagt hatte vor dem OLG die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen HP und weitere Druckerhersteller. Die VG Wort schüttet das Geld an Autoren und andere Urheber aus, um einen Ausgleich für das legale Kopieren von Texten oder anderen Werken für private Zwecke zu schaffen. Nach Ansicht der Druckerhersteller sind die von der VG Wort geforderten Abgaben in Höhe von zehn bis 300 Euro pro Drucker nicht berechtigt. Rohleder: »Drucker sind keine Kopierer, werden von den Verbrauchern auch nicht zum Kopieren gekauft.« Das geltende Recht sehe aber nur Abgaben für Geräte vor, die zum Kopieren bestimmt sind.
Nun hofft der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, dass die Bundesregierung Klartext spricht. Zwar habe die Regierungskoalition erkannt, dass die Urhebervergütung neu gestaltet werden müsse, doch stehe eine Regelung zu Gunsten innovativer Wirtschaftszweige noch aus.