Filesharing

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

16. November 2012, 13:09 Uhr | Elke von Rekowski
Mit einem bemerkenswerten Urteil zum Thema Filesharing entlastet der BGH jetzt Eltern (Foto: N-Media-Images - Fotolia.com).

Eltern müssen ihre Kinder nicht ständig und ohne konkreten Verdacht kontrollieren, wenn sie im Internet unterwegs sind. Ein entsprechendes Urteil hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt.

Die Richter des BGH entschieden, dass an Eltern keine überstrengen Anforderungen gestellt werden dürfen, wenn sie ihre Kinder ins Internet lassen. In dem konkreten Fall ging es um die Frage, welche Aufsichtspflichten Eltern gegenüber einem 13-jährigen haben, der letztlich illegal Musik im Internet getauscht haben soll. Geführt wurde das Verfahren von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke.

»Schon in der mündlichen Verhandlung kam heute zum Ausdruck, dass der BGH die strengen Anforderungen der Instanzgerichte als überzogen bezeichnete«, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Bislang verlangten die Gerichte, dass technisch unversierte Eltern sich einen kostenpflichtigen IT-Experten ins Haus holen müssen, um nicht in die Haftung zu geraten. »Dieser ausufernden und realitätsfremden Rechtsprechung wurde nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben«, so Solmecke weiter. Der BGH habe in seiner Urteilsbegründung betont, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren, ohne konkreten Anlass aber nicht überwachen müssten. »Wir freuen uns, dass in diesem Punkt endlich Rechtklarheit in Deutschland herrscht«. Die Vorinstanzen wurden aufgehoben und das jahrelange Verfahren ist nun beendet.

Mit dem bemerkendwerten Urteil dürften Tausende von Filesharing Abmahnungen – auch aus der Vergangenheit –jetzt hinfällig sein. Nach Einschätzung des Juristen ist es nun ganz klar, dass Eltern, die ihre Kinder ausreichend belehrt haben, nicht in die Haftung genommen werden können. Solmecke ist gespannt, was die Zukunft bringt: »Ob die Musikindustrie künftig gegen die Kinder selbst vorgehen wird, bleibt abzuwarten. Ab einer gewissen Einsichtsfähigkeit ist das zwar möglich, dürfte allerdings auch sehr unpopulär sein«.


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