Epson mahnt Internethändler ab
Um seine Marke zu schützen, greift Druckerhersteller Epson häufig zu Abmahnungen. Was die Händler am meisten ärgert: Der Hinweis auf eine Markenrechtsverletzung kommt ohne Vorgespräch und direkt von einem Anwalt – obwohl die Abgemahnten oftmals auch hohe Umsätze mit Epsonprodukten generieren.
Immer wieder stößt das berechtigte Interesse von Druckerhersteller Epson, die eigene Marke zu schützen, auf die Notwendigkeit für Online-Händler, Epsonkompatible Druckerpatronen auf ihrer Internetseite zu bewerben – und zwar so, dass die Kunden die Produkte auch finden. Die Folge für die Händler sind zumeist kostspielige Abmahnungen. Epson führt jedoch als Begründung an, dass der Hersteller auch Handelspartner schützen will, die sich an die Regeln des fairen Wettbewerbes halten. Die betroffenen Patronenhändler sind am meisten darüber verärgert, dass der Hersteller ihnen sofort eine Abmahnung ins Haus schickt, ohne im Vorfeld das Gespräch mit Handelspartnern zu suchen.
Einer der abgemahnten Online- Händler ist Computer Reseller News bekannt und generiert einen Umsatz von rund 50.000 Euro mit Epson-Produkten. Durch die Abmahnung muss er in jedem Fall die Anwaltskosten von Epson tragen und außerdem die seines eigenen Anwalts – obwohl er sich nicht als Rechtsverletzer sieht. Der Streitpunkt ist immer der gleiche: Der Originalhersteller wirft den Händlern vor, nicht deutlich genug darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt. Laut Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Spezialist für Markenrecht, verbietet das Gesetz zwar die Nutzung des Brands. Es enthält aber auch Ausnahmen: Ersatzteile und Zubehör dürfen mit fremden Marken beworben werden, wenn es zwingend erforderlich ist (§ 23 MarkenG Nr.3). Durch diese Formulierung entsteht eine rechtliche Grauzone, in der sich die Frage stellt, wie Reseller darauf hinweisen können, dass sie Epson-kompatible Alternativpatronen anbieten, ohne den Hersteller in Markenrechten zu verletzten.
Laut Schmidt sollten die Reseller die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren, sonst steht eine einstweilige Verfügung ins Haus und die Kosten explodieren. Seiner Erfahrung nach sind die abmahnenden Unternehmen jedoch häufig zu Verhandlungen bereit. »Wir versuchen grundsätzlich mit Händlern, die patentrechtsverletzende Waren vertreiben, eine Einigung zu finden«, erklärt auch Paul Schmidt, Vertriebsdirektor bei Epson.