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Patente von Tintenpatronen verletzt

Epson mahnt Händler ab

Epson mahnt Händler ab: In der Auseinandersetzung um patentrechtsverletzendes kompatibles Verbrauchsmaterial kämpft Epson mit harten Bandagen. Nun geraten auch Reseller ins Visier des Druckerherstellers.

Autor:Redaktion connect-professional • 2.6.2006 • ca. 1:10 Min

Inhalt
  1. Epson mahnt Händler ab
  2. »Keine Chance für Tinten-Raubkopien«

Druckerhersteller Epson macht Ernst im Kampf gegen kompatibles Verbrauchsmaterial, das Epson-Patente verletzt. Nun geht das Unternehmen auch gegen Fachhändler vor, die entsprechende Produkte vertreiben. Dazu wurden im Vorfeld anonyme Testkäufe getätigt. Vier kleinere Shops sehen sich mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen konfrontiert.

»Zuerst informieren wir das jeweilige Unternehmen. Wir versuchen dann gemeinsam einen Weg zu finden, Patent verletzende Produkte aus dessen Sortiment zu nehmen«, beschreibt Epson-Vertriebsleiter Paul Schmidt die Vorgehensweise. »Das kam aus heiterem Himmel«, erklärt dazu Matthias Gäbler, Geschäftsführer von BWD Computer in Arnsdorf. Er hatte sich auf seinen Zulieferer Desktype verlassen und war sich nicht bewusst, rechtsverletzende Produkte zu führen. Im Prinzip gibt er Epson Recht, hätte sich aber ein klärendes Gespräch im Vorfeld gewünscht. »Wir hätten die ganze Sache telefonisch aus der Welt schaffen können«, meint Gäbler. So bleibt der Händler auf jeden Fall auf seinen Anwaltskosten sitzen.

Ähnlich ergeht es auch Marco Rolfsmeyer vom Tintenshop Löhne. »Epson hat die falschen Leute erwischt«, meint Rolfsmeyer. Es sei dem Hersteller wohl nur darum gegangen, Verunsicherung im Handel auszulösen und die Reseller davon abzuhalten, kompatibles Verbrauchsmaterial zu vertreiben. Sowohl bei Gäbler, als auch bei Rolfsmeyer handelt es sich nur um Umsatzgrößen von wenigen hundert Euro. »Es hat nur die Kleinen erwischt, nicht die Großen«, beklagt Rolfsmeyer. Allerdings habe sich Epson bei der Einigung fair verhalten und auf die Einforderung der eigenen Anwaltskosten verzichtet.

»Händler sollten sich bei der Bestellung von kompatiblem Verbrauchsmaterial auf jeden Fall vom Zulieferer eine Unbedenklichkeitsbestätigung geben lassen, in der versichert wird, dass keine Rechte Dritter verletzt werden«, rät daher Supplies-Spezialist Florian Heise von Druckerchannel.de.