Gleichzeitig mit den Softwarehersteller sehen jedoch auch die Gebrauchtsoftwarehersteller in dem Verweis des Verwahrens an das EuGH ein positives Signal: »Dass nun der Europäische Gerichthof ein abschließendes Urteil fällen soll, ist eine konsequente und richtige Entscheidung. Schließlich beruht der Weiterverkauf von Download-Software auf europäischen Regelungen, die auch europaweit klargestellt werden müssen.« erklärte etwa usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider. Auch wenn man nun noch etwas warten müsse, sei der jetzt eingeschlagene Weg der einzig richtige: »Das ist genau das, was wir erreichen wollten, nämlich endgültige Klarheit. Wir sehen dies als wichtigen Etappensieg auf dem Weg zu einem wirklich freien Handel auch auf dem Software-Markt.«
Etwas enttäuschter zeigte sich da sein Kollege Axel Susen, Geschäftsführer des Gebrauchtsoftwarehändlers Susensoft. Dabei war es weniger die Entscheidung an sich, die er kritisierte, als vielmehr den Ablauf des Verfahrens: »Es ist enttäuschend, da der Senat sich lange für die Entscheidung Zeit genommen hatte. Wir hatten gehofft ein dementsprechendes dezidiertes Urteil zu hören. Trotzdem können wir froh sein, dass immerhin der Fall bis zum BGH gekommen ist. Nun müssen wir warten, ob das EuGH über die 3 Fragen hinaus eine grundsätzliche Stellungnahme verfasst. Die deutschen Richter hatten sich auf hohem juristischem Niveau Gedanken gemacht. Ob das später den Marktteilnehmern wirklich hilft bleibt abzuwarten.«
Die drei großen Fragen, die der BGH dem EuGH zur Urteilsfindung weiterleitete, formuliert Nicht-Jurist folgendermaßen: