Ein Fest Für Abmahnanwälte

Facebook-Abmahnung kann teuer werden

11. April 2012, 16:05 Uhr | Nadine Kasszian

Abmahnanwälte haben ein neues Betätigungsfeld gefunden. Bei der unbefugten Veröffentlichung von fremden Fotos oder Videos auf der Facebook-Pinnwand fackeln sie nicht lange. Dies gilt sogar dann, wenn der Abgemahnte das Foto gar nicht selbst eingebunden hat.

Laut einem Beitrag des Rechtsanwaltes Arno Lampmann soll sich Folgendes ereignet haben: Ein fremdes Foto soll von einem privaten Facebook-Nutzer auf der Pinnwand eines Dritten gepostet worden sein, ohne dass der Fotograph damit einverstanden gewesen ist. Im Folgenden erhielt der Inhaber der Pinnwand eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei. Darin wurde er insbesondere zu dem sofortigen Entfernen des Fotos, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Entrichtung von Schadensersatz aufgefordert.

Dies zeigt zunächst einmal, dass Sie als Facebook-Anwender in Bezug auf die eigene Einbindung von fremden Fotos gar nicht vorsichtig genug sein können. Denn so etwas stellt ohne die Erlaubnis des Berechtigten eine Urheberrechtsverletzung dar. Das gilt nicht nur bei von Dritten angefertigten Fotos (etwa von Stars), sondern auch bei selbst angefertigten Aufnahmen. Das jemand fotografiert werden möchte, besagt lange noch nicht, dass er mit der Veröffentlichung seiner Bilder im Internet einverstanden ist.

Darüber hinaus sollten Sie am besten Ihre Pinnwand im Hinblick auf Postings durch Dritte kontrollieren. Inwieweit Sie hierfür als Inhaber der Pinnwand verantwortlich sind, ist in der Rechtsprechung noch nicht abgeklärt. Nach § 10 TMG haftet ein Diensteanbieter nur dann für die Inhalte eines Dritten, wenn er ihm die rechtswidrigen Inhalte bekannt sind. Davon dürfte jedenfalls auszugehen sein, wenn der jeweilige Inhalt geteilt oder kommentiert worden ist.

Wenn Sie als Facebook-Anwender eine Abmahnung wegen einer angeblichen Verletzung einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Für Rückfragen stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Der Autor Christian Solmecke ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke und Rechtsexperte für Internetrecht


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