Erreichbares Ziel: Umsetzung der Minimalanforderungen
- Föderale Struktur bremst EU-DLR
- Umsetzungsstand Kommunen, Länder, Bund
- Erreichbares Ziel: Umsetzung der Minimalanforderungen

Die Umsetzung der EU-DLR ist also für die Länder keine leichte Aufgabe. Die Hoffnung, dass sich die beiden entscheidenden Unklarheiten rechtzeitig auflösen würden, ist weitgehend unerfüllt geblieben: Dies ist zum einen die Ansiedlung des EA und zum anderen sind es länderübergreifende Standards wie die einheitliche Lösung für sichere Authentifizierung. Zum 28.12.2009 ist also kein »Befreiungsschlag« für die Einführung von E-Government in Deutschland oder gar Europa zu erwarten. Die Verwaltungen befinden sich zwar auf dem richtigen Weg, E-Government as a Service einen Schritt näher zu kommen, werden dies aber voraussichtlich fristgerecht bis Ende 2009 nicht vollständig erreichen können. Daher sollte jetzt die sogenannte 1:1-Umsetzung der Minimalanforderungen die Richtschnur sein. Aus Sicht der IT fordert die EU-DLR vor allem zwei Funktionen: Es müssen Informationen über alle Verfahren und Formalitäten bereitstehen und diese müssen sich elektronisch abwickeln lassen. Eine der Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung der relevanten Dienstleistungen sind Verfahrensauskunftssysteme, wie sie beispielsweise in Sachsen eingesetzt werden sollen. Mit diesem System lassen sich alle Formalitäten und die Verfahrensschritte ermitteln, die ein Dienstleister durchlaufen muss, um sein Gewerbe an einem bestimmten Ort auszuüben - einschließlich der nötigen Formulare, Kosten, zuständigen Stellen et cetera. Einige Bundesländer verfügen bereits in Ansätzen über solche Systeme. Diese gilt es, mit weiteren Funktionen zu vervollständigen und mit dem Wissen über die Verwaltungsverfahren zu befüllen. Tobias Frick, Leiter der Projektgruppe »EU-Dienstleistungsrichtlinie« im Sächsischen Staatsministerium des Innern, bestätigt, wie wichtig solche Systeme sind: »Das Verfahrensauskunftssystem bildet das Rückgrat unserer IT-Umsetzung. Es informiert künftig Dienstleister, Bürger und Verwaltungen umfassend und zuverlässig über alle Anforderungen, die heute nur mühsam gefunden werden.« Die elektronische Abwicklung der Verfahren und Formalitäten setzt eine rechtssichere elektronische Kommunikation voraus. Da es hier noch keine europaweit einheitliche Lösung gibt, müssen Kommunen und Länder auf eine Übergangslösung zurückgreifen. Das kann beispielsweise die in vielen Ländern vorhandene virtuelle Poststelle beziehungsweise deren Teilfunktion OSCI sein, dem Standard für die sichere Datenübermittlung der öffentlichen Verwaltung, oder zukünftig auch die De-Mail-Komponente des Bundes. Parallel zu dieser 1:1-Umsetzung müssen die Verantwortlichen aber bereits jetzt die nächste Umsetzungsstufe planen, um auch die weiteren dringend benötigten Funktionen zügig einzuführen. Dazu gehört ein verwaltungsübergreifendes Fall-Management, mit dem alle beteiligten Stellen - unter Berücksichtigung der Anforderungen des Datenschutzes - eine einheitliche Sicht auf den aktuellen Bearbeitungsstatus haben. Mit Hilfe der EU-DLR den Durchbruch des E-Governments in Europa zu schaffen, ist bis Jahresende nicht mehr realisierbar. Dennoch ist man diesem Ziel ein großes Stück näher gekommen.