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SdK begrüßt gesetzliche Regelungen für Spitzengehälter

Mitbestimmung nach Vorbild Großbritanniens

Autor:Redaktion connect-professional • 7.10.2008 • ca. 0:30 Min

Inhalt
  1. Gegen Exzesse bei Vergütungen
  2. Mitbestimmung nach Vorbild Großbritanniens

Hier setzt sich die SdK für eine stärkere Orientierung an Leistungen sowie einer Bindung an den langfristigen Erfolg eines Unternehmens ein. Zudem soll die Mindestfrist für die Ausübung von Aktienoptionen als Teil des Vergütungspakets von derzeit zwei auf künftig mindestens drei Jahre verlängert werden.

In diese Richtung zielt auch die Forderung der SdK, den Einfluss der Aktionäre bei der Diskussion um Spitzengehälter zu stärken. Anteilseigner sollten auf der Hauptversammlung über die Vergütung der Manager abstimmen dürfen. Eine Änderung des deutschen Aktienrechts wäre laut SdK »ohne größere Schwierigkeiten« möglich. In Großbritannien habe sich dieses Prozedere bewährt. Zwar sei ein solches Votum nicht bindend, erklärt die SdK. Aber gegen eine mehrheitliche Ablehnung ließen sich allzu üppige Vergütungen »nur schwer durchsetzen«, so die SdK.