Facebook AGB teilweise unwirksam

Gehen Youtube und Twitter zu weit?

12. März 2012, 10:00 Uhr | Elke von Rekowski
Das Urteil des LG Berlin zu den Facebook AGB wird auch Einfluss auf andere Soziale Netzwerke in Deutschland haben, so die Prognose von Rechtsanwalt Christian Solmecke (Foto: Christian Solmecke).

Das LG Berlin hat heute entschieden, dass zahlreiche Klauseln in den Facebook AGB unwirksam sind (Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, nicht rechtskräftig). Diese Entscheidung wird auch Einfluss auf andere Soziale Netzwerke haben.

Davon ist Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke überzeugt. Für Facebook besteht nun dringender Handlungsbedarf. Unter anderem urteilten die Richter, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. Auch die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen, ist nach Ansicht der Richter rechtswidrig. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert. Auch der »Freundefinder« verstößt dem Gericht zufolge gegen geltendes Recht.

Klauseln, die jetzt vom LG Berlin beanstandet worden sind, finden sich auch in den Nutzungsbedingungen von YouTube und Twitter, sodass auch hier die Rechteeinräumung zu weit gehen dürfte, so Christian Solmecke. Er hat sich mit Nutzungsbedingungen verschiedener Sozialer Netzwerke auseinandergesetzt und ist davon überzeugt, dass ein Großteil der Klauseln so vor deutschen Gerichten nicht haltbar ist.

Einige der in den AGB aufgestellten Bedingungen sind empörend, andere rechtlich nicht durchsetzbar, wieder andere eindeutig auf den amerikanischen Einzugsbereich abzielend. Es gibt aber auch Netzwerke, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, was den Datenschutz und andere Kritikpunkte anbelangt. »Wenig verwunderlich ist, dass Xing am besten auf das deutsche Urheberrecht ausgerichtet ist. Doch auch bei Google+ finden sich gute Ansätze im Hinblick auf eine rechtskonforme Einräumung von Nutzungsrechten«, so Solmecke. Facebook scheine die Besonderheiten des deutschen Rechts in Form einer Ergänzungsvereinbarung für deutsche Nutzer berücksichtigen zu wollen. »Dagegen wirken die AGB von Twitter und Youtube leider meist wie eine 1:1 Kopie von US-Recht in deutsches Recht und sind daher von einer rechtskonformen Lösung am weitesten entfernt. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis auch andere Plattformen mit Klagen der Verbraucherschützer rechnen müssen«,


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