Zwar wirbt Media Markt gerne mit Slogans wie »Wir können nur billig«, die Aktionen des Retailers halten aber nicht immer, was sie versprechen. Vor Gericht wurde nun die Werbeaktion einer Filiale der Handelskette für unzulässig erklärt.
»Heute zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer – Alle Produkte 16 Prozent billiger!«, so der Slogan, mit dem die Mannheimer Filiale der Retailkette Media Markt im Januar 2005 geworben hatte. Ein Konkurrent war damals der Ansicht, die Aktion des Elektromarkts halte nicht, was sie verspreche und reichte daraufhin eine Klage ein. Der Kläger argumentierte vor Gericht, dass bei fünf konkreten Produkten als Ausgangspreis für die Rabattaktion höhere Preise zu Grunde gelegt wurden – und bekam nun Recht. Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden, bei der Aktion habe es sich um irreführende und somit unzulässige Werbung gehandelt. Den Einwand des Elektromarktes, die Beispiele hätten Sonderangebote betroffen, deren Preis zuvor höher gewesen sei, ließ das Gericht nicht gelten.
Die Begegnung mit der deutschen Justiz ist die Media Markt Kette dabei bereits gewöhnt – allerdings sonst zumeist von einer anderen Seite. So hat der Retailer in der Vergangenheit und auch diese Tage wieder mit Abmahnungswellen gegen Onlinehändler von sich reden gemacht. Derzeit sehen sich mehrere hundert Betreiber von Onlineshops mit Abmahnungsklagen wegen fehlerhafter Produktbeschreibungen konfrontiert.
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