Verträge genau prüfen
- Haftungsfalle Herstellerinsolvenz
- Verträge genau prüfen
- Gutmütigkeit kann teuer kommen
Abweichungen von diesen gesetzlichen Standardpflichten können sich jedoch aus den Verträgen ergeben, die die Reseller mit ihren Kunden und mit Maxdata geschlossen haben. Um herauszufinden, was genau die Reseller ihren Kunden nun schulden, ist eine sorgfältige Überprüfung der jeweiligen Verträge erforderlich. Hierbei gibt es im Wesentlichen zwei Gründe, warum ein Reseller trotz der Insolvenz des Herstellers dessen Garantieversprechen einlösen muss. Sollte sich der Reseller einerseits in seinen AGB dem Kunden gegenüber zu einer eigenen Haftung im Umfang der Maxdata Garantien verpflichtet haben, muss er auch genau diese Verpflichtung seinem Kunden gegenüber erfüllen.
Hat sich der Reseller andererseits in seinem Vertragshändlervertrag mit dem Hersteller verpflichtet, etwaige Garantien gegenüber den Kunden für diesen zu erfüllen, so kann der Kunde hieraus ebenfalls zumindest so lange einen Anspruch auf Erfüllung der Garantieverpflichtungen herleiten, wie der Hersteller noch existiert und der Vertriebshändlervertrag erfüllt werden muss.
Aber Vorsicht: Je nach der vertraglichen Ausgestaltung kann sich dieser Anspruch auch durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einen Geldzahlungsanspruch an den Hersteller umgewandelt haben. Finden sich weder in den Verträgen mit dem Kunden noch in den Verträgen mit Maxdata Regelungen, die den Reseller zur Erfüllung der von Maxdata gegebenen Garantien verpflichten, muss sich der Kunde direkt an den Hersteller wenden, um die Garantieleistungen direkt von diesem zu erhalten. In welchem Umfang ein insolventer Hersteller wie die Maxdata AG diese Pflichten zukünftig erfüllen können wird, bleibt dann abzuwarten.