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Gutmütigkeit kann teuer kommen

Autor:Martin Fryba • 3.7.2008 • ca. 1:10 Min

Inhalt
  1. Haftungsfalle Herstellerinsolvenz
  2. Verträge genau prüfen
  3. Gutmütigkeit kann teuer kommen

Soweit zur rechtlichen Lage. In der Praxis kommt es allerdings immer wieder vor, dass Kunden die Reseller unter Druck setzen, damit diese die über die normale Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie erfüllen, auch wenn sie zu diesen zusätzlichen Leistungen rechtlich nicht verpflichtet sind. Um einen guten Kunden nicht zu verlieren, ist dabei mancher Reseller geneigt, zähneknirschend diese Garantien selber zu erfüllen.

Hierbei ist aber Vorsicht und unternehmerisches Fingerspitzengefühl angebracht. Verursacht der Reseller dabei nämlich schuldhaft einen Schaden, muss er seinem Kunden dafür Schadensersatz leisten, unabhängig davon, ob er ursprünglich zur Erfüllung der Garantien verpflichtet war. Um über diese Haftung hinaus nicht noch nachträglich eine rechtliche Verpflichtung zur Erfüllung der Garantien zu schaffen, sollte der Reseller vor der Erfüllung klarstellen, dass er nur aus Kulanz und eigentlich für einen anderen handelt, ohne dass er seinem Kunden einen Anspruch auf diese Leistung gegen sich direkt zugesteht.

Zwar kann der Reseller danach versuchen, bei seinem Lieferanten ganz oder zumindest teilweise Regress zu nehmen. Allerdings sollte man sich wirtschaftlich von diesen Ansprüchen gegen ein insolventes Unternehmen nicht zu viel versprechen. Hinzu kommt die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter immer versuchen wird, das insolvente Unternehmen im Laufe des Insolvenzverfahrens von seinen Garantieverpflichtungen zu befreien.

In diesem Fall würde der Reseller alleine zurückgelassen. Abschließend kann also gesagt werden, dass – wenn keine vertragliche Verpflichtung besteht, die von einem Hersteller wie der Maxdata AG über das allgemeine Gewährleistungsrecht hinausgehende Garantien zu erfüllen – es damit eine gerade in heutigen Zeiten schwierige wirtschaftliche Entscheidung eines jeden Resellers bleibt, ob er freiwillig den schwarzen Peter des Ausfallrisikos und der weiteren Haftung übernimmt, oder seine Kunden sprichwörtlich im Regen stehen lässt.