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Gericht urteilt: Keine Rundfunkgebühr für PCs

David siegt gegen Goliath

Autor:Joachim Gartz • 9.10.2008 • ca. 0:30 Min

Inhalt
  1. Herbe Schlappe für GEZ
  2. David siegt gegen Goliath

Der WDR wendete dagegen ein, dass die GEZ-Pflicht allein vom Bereithalten eines Geräts abhängig sei, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen lassen. Dem Studenten aus Münster gelang es jedoch, das Gericht davon zu überzeugen, dass die GEZ nicht für universell nutzbare elektronische Geräte eine Gebühr verlangen könne, nur weil theoretisch ein Rundfunkempfang möglich sei. Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Kläger Recht, mit der Begründung, dass es sich bei »neuartigen multifunktionalen Geräten« anders verhalte, als bei herkömmlichen Geräten wie Fernsehen und Radio. Durch den Besitz der Geräte sei der Nutzer noch lange nicht zum Zahlen verpflichtet. Das Urteil aus NRW ist allerdings noch nicht rechtskräftig und gilt bislang nur für diesen Einzelfall.

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