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Online-Mahnbescheide

Der Antragsteller ist meist überfordert

Autor:Andrea Fellmeth-Schlesinger • 17.1.2014 • ca. 0:35 Min

Inhalt
  1. Inkasso in der Sackgasse
  2. Der Antragsteller ist meist überfordert

Der Antragsteller ist meist überfordert

Falsche oder mangelhaft gemachte Angaben in den Online-Mahnbescheiden haben Beanstandungen der Amtsgerichte zur Folge, die wiederum den Antragsteller meist restlos überfordern. Probleme tauchen auch dann auf, wenn die Haupt- oder Nebenforderungen nicht korrekt bezeichnet sind. Nicht selten ist der Antragsgegner verzogen und der Mahnbescheid nicht zustellbar. Dem Antragsteller fehlen dann in der Regel die Möglichkeiten einer schnellen und zuverlässigen Anschriftenermittlung. Dies alles kann letzten Endes zu einer verzögerten Zwangsvollstreckung der Forderung führen. Spätestens jetzt entpuppt sich der scheinbar einfache Weg über ein Online-Formular als Sackgasse.

Mancher Gläubiger scheut die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts, weil er die Kosten fürchtet. Doch diese Angst ist unbegründet: Auch im gerichtlichen Mahnverfahren ist jeder Gläubiger berechtigt, sich kompetente Unterstützung zu holen. Die Kosten, die dadurch entstehen, hat der Schuldner als so genannten Verzugsschaden zu ersetzen.