Jede zweite Forderung unberechtigt

Inkassounternehmen mit fiesen Geschäftspraktiken

1. Dezember 2015, 12:38 Uhr | Elke von Rekowski
Inkassoschreiben flattern vielen Empfängern völlig überraschend ins Haus.
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Trotz aktueller gesetzlicher Regelungen ist noch immer mehr als jede zweite Inkassoforderung unberechtigt. Experten fordern deshalb dringend Nachbesserung.

Die neuen gesetzlichen Regelungen sind offenbar nicht sehr brauchbar, um Inkassobetrug zu verhindern. Noch immer ist mehr als jede zweite Inkassoforderung unberechtigt. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei der Erfassung und Auswertung von 1.413 Beschwerden zu Inkassodiensten ermittelt. Der vzbv fordert deshalb, dass die Ende 2014 in getretenen Regeln nachgebessert werden. Unter anderem verlangen die Verbraucherschützer ein verbindliches Muster für Pflichtinformationen sowie die Bündelung der Aufsicht.

Der Verband räumt zwar ein, dass das Gesetz Wirkung gezeigt hat. So enthielten 90 Prozent der Schreiben eine Information, wer mit den Verbrauchern den behaupteten Vertrag geschlossen haben will. 84 Prozent enthielten eine Forderungsaufstellung – ein klarer Fortschritt. Trotzdem gebe es klaren Nachbesserungsbedarf. So sei die Kostenaufstellung aus Sicht der Empfänger mehrheitlich nicht verständlich gewesen. Zudem war in 56 Prozent der Fälle keine Vertragsgrundlage für die Forderung zu ermitteln und die Gebühren waren oft unverhältnismäßig hoch, heißt es.

Nach Ansicht des vzbv muss jeder einfach prüfen können, ob eine behauptete Forderung überhaupt berechtigt ist. Der Verband schlägt ein verbindliches Muster für die Darstellung der Pflichtinformationen vor. Er fordert zudem, die Aufsicht über Inkassounternehmen stärker zu bündeln. Bislang liegt die Aufsicht bei 58 Amts- beziehungsweise Landgerichten. Um zielgerichtet auf Beschwerden reagieren zu können, sollte sich die Zahl der Aufsichtsbehörden zumindest auf eine je Bundesland verringern. Noch besser: Es gibt nur eine zentrale Bundesaufsichtsbehörde. Das bietet sich deshalb an, weil Inkassounternehmen meist bundesweit tätig seien. Darüber hinaus sollte die Höhe von Inkassokosten verbindlich geregelt werden, um willkürliche und überhöhte Gebührenforderungen zu verhindern.


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