Die Auswahl der LTE-Standorte erfolgte in Abstimmung mit den Landesumweltministerien. Dabei wurden die entsprechenden Fachabteilungen um Standortvorschläge für ihr Bundesland gebeten. Das Angebot wurde positiv aufgenommen. Fast alle Bundesländer haben Messorte vorgeschlagen, die das IMST einer gründlichen Prüfung unterzogen hat, um insbesondere diejenigen Standorte in die Untersuchung aufzunehmen, die aufgrund von Mehrfachnutzung und der räumlichen Nähe zur Bebauung eine Abschätzung maximal auftretender Immissionen erlauben. Für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland erfolgte die Messortauswahl durch das IMST, da diese Bundesländer selbst keine Vorschläge gemacht hatten. Insgesamt wählten die Messexperten pro Bundesland je einen repräsentativen Standort aus und legten in deren Umfeld insgesamt rund 80 Messpunkte fest.
„Die physikalischen Gesetzmäßigkeiten für die Ausbreitung elektromagnetischer Felder sind zwar theoretisch überall gleich“, so Dr. Bornkessel. „In der Praxis zeigt sich allerdings, dass auch die Topografie und die aktuell vorliegende Anlagenkonfiguration einen relevanten Einfluss auf die konkrete Immissionssituation vor Ort haben“. Deshalb haben die Messexperten bei der Standortauswahl auch auf geografische und städtebauliche Charakteristika geachtet. „Wir können so Aussagen über typische Immissionssituationen treffen, beispielsweise in Ballungsräumen, in ländlichen Gebieten und bei bestimmten städtebaulichen Konstellationen“, erläutert Herr Bornkessel das Konzept.