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Keine Ware trotz Vorkasse

17. Juli 2008, 8:50 Uhr |
Wenn Händler trotz per Vorkasse bezahlten Bestellungen zum Liefertermin mit leeren Händen dastehen, müssen sie um ihr Recht kämpfen.

Händler sind auf die fristgerechte Lieferung ihrer bestellten Ware angewiesen. Im Vertrauen darauf bezahlen sie oft auch per Vorkasse. Doch welche rechtlichen Möglichkeiten haben Reseller gegenüber ihren Lieferanten, wenn diese die Bestellungen eben nicht rechtzeitig ausliefern?

Die Leserfrage

Die Leserfrage

Welche Rechtsstellung hat ein Händler, der per Vorauskasse bezahlt, bei Lieferverzögerungen? Hat er in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung der Vorfinanzierungskosten bzw. der Kosten für eine Ersatzbeschaffung?

Der Hintergrund: Ein Händler bestellt bei einem Lieferanten und zahlt sofort per Lastschrifteinzug. Der Großteil der bestellten Ware ist vorrätig. Da der Lieferant jedoch nicht zu einer Teillieferung bereit ist, wird für die Gesamtlieferung eine Lieferzeit von einigen Tagen angesetzt. Nach mehr als einem Monat Wartezeit setzt der Händler den Lieferanten mit einer Woche Frist in Lieferverzug. Der Lieferant weist die Fristsetzung zurück mit der Begründung, es wäre kein Kaufvertrag zustande gekommen, da die bestellte Ware ja noch nicht geliefert worden sei. Er bietet allenfalls die Komplettstornierung der Bestellung an, will das Geld aber erst 28 Tage später zurückerstatten.


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