Wie können Kunden rechtssicher über E-Mail beworben werden?
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- Wie können Kunden rechtssicher über E-Mail beworben werden?
Wie können wir (vom Opt-In-Verfahren einmal abgesehen) per EMail rechtssicher unsere eigenen Kunden bewerben und über Änderungen im Unternehmen informieren? Es scheint in Deutschland beinahe unmöglich zu sein, kostengünstig den Kontakt zu den eigenen Kunden halten zu können. Bei zehntausenden Kunden ist uns Briefwerbung zu teuer.
Michael Vieten, Papermagic.de, Thalfang
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Ausnahmsweise ist die Einwilligung des Adressaten entbehrlich.
Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Händler:
•im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware von dem Kunden dessen Mailadresse erhalten hat,
•der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche(!) Waren nutzt,
•der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat (der Händler muss also über eine entsprechende Datenschutzerklärung verfügen) und
•der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskostennach den Basistarifen entstehen.
Max-Lion Keller, IT-Recht Kanzlei, München