Leser fragen - Anwälte antworten
Sie haben Fragen zum Handelsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Fernabsatzgesetz, IT-Recht, Urheberrecht, Lizenzrecht, und, und, und. Fachanwälte helfen Ihnen durch den Gesetzes-Dschungel und das Regulierungs-Dickicht. Dieses Mal zu den Leserfragen: Widerrufsrecht und E-Mail-Werbung.
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- Wie können Kunden rechtssicher über E-Mail beworben werden?
Widerrufsrecht nach Kauf bei Ebay – Wann ist ein Händler Verbraucher?
Widerrufsrecht nach Kauf bei Ebay – Wann ist ein Händler Verbraucher?
Zu dem Experten-Ratschlag zum Widerrufsrecht auf Ebay interessiert mich folgende Klarstellung: Ich kann doch als Händler genauso Verbraucher sein, wie jeder andere. Ich könnte ja zum Beispiel den Toner für meinen Drucker im Geschäft gekauft haben. Hier sollte man meines Erachtens seitens der Rechtssprechung weniger Unterschiede machen. Das würde auch zu mehr Klarheit der Rechtslage führen.
Hermann Hergt, Hergt Computer Service, Bad Aibling
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Zunächst ist nochmals darauf hinzuweisen, dass das Widerrufsrecht ausschließlich für Verbraucher gilt und nicht für Gewerbetreibende. Ob bei dem Einkauf von Toner für einen Drucker ein Widerrufsrecht besteht, hängt demnach davon ab, ob der Einkauf einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Wird der Toner für einen Drucker im Geschäft gekauft, so ist dieser Einkauf durch den Händler der gewerblichen Tätigkeit des Händlers zuzurechnen, ein Widerrufsrecht besteht nicht. Erwirbt der Händler dagegen Toner für seinen zu Hause ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Drucker, ist dieser Einkauf der gewerblichen Tätigkeit des Händlers nicht zuzurechnen und er hat ein Widerrufsrecht.
In der Praxis stellt sich daher häufig die Frage, ob bei einem Einkauf zu privaten Zwecken unter Angabe geschäftlicher Kontaktdaten oder unter Nutzung eines gewerblichen Ebay-Accounts die tatsächliche Zweckrichtung des Einkaufes oder aber der nach Außen gesetzte Schein entscheidend ist. In diesem Punkt können Gerichte zwar die Umstände des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigen.
Die Gerichte müssen hierbei jedoch die gesetzlichen Vorgaben beachten, dass ein Widerrufsrecht nur zu Gunsten der Verbraucher besteht. Wer nach außen hin den Anschein eines Einkaufes zu gewerblichen Zwecken erweckt, wird stets damit rechnen müssen, dass er auf die Geltung des Widerrufsrechtes ausschließlich für Verbraucher hingewiesen wird.
RA Andreas Schmidt, Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Rostock