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Kartellamt verhängt Bußgeld

Microsoft: Preisabsprachen mit Media Markt?

Das Bundeskartellamt hat Microsoft Deutschland aufgrund wettbewerbswidriger Preisabsprachen mit einem Vertriebspartner zur Zahlung von neun Millionen Euro verurteilt. Vieles deutet darauf hin, dass es sich bei dem besagten Retailer um die Elektronikkette Media Markt handelt.

Autor:Redaktion connect-professional • 15.4.2009 • ca. 1:20 Min

Microsoft Deutschland muss neun Millionen Euro Strafe wegen unerlaubter Preisabsprachen zahlen. Das Bundeskartellamt kam in Ermittlungen gegen die deutsche Niederlassung zu dem Schluss, dass sich der Hersteller in zwei Fällen mit einem Wiederverkäufer über den Preis für »Office Home & Student 2007«-Pakete verständigt hatte. Das fragliche Produkt wurde im Herbst 2008 im stationären Einzelhandel mit finanzieller Unterstützung von Microsoft beworben. Obwohl der besagte Händler nicht namentlich genannt wird, deutet vieles darauf hin, dass es sich dabei um Media Markt handelt. So hatte die Elektronikkette im vergangenen Oktober, also im verhandelten Zeitraum, das Office-Paket bundesweit massiv beworben und für 79 Euro angeboten. Der damalige durchschnittliche Verkaufspreis lag bei rund 100 bis 120 Euro. Sowohl Microsoft als auch Media Markt wollten auf Nachfrage von Computer Reseller News keinen Kommentar dazu abgeben.

Preisabsprachen zwischen Herstellern und großen Einzelhandelsketten sind in der Branche grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. Auch das Bundeskartellamt betont, dass nicht jede Kontaktaufnahme bezüglich des Verkaufspreises automatisch eine verbotene Verhaltensabstimmung zwischen Lieferant und Händler darstelle. Allerdings darf sich der Hersteller nicht konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemühen. Diese Grenze hat Microsoft laut Wettbewerbsbehörde in besagtem Fall aber überschritten.

Microsoft teilt die Auffassung des Bundeskartellamts zwar nicht. Das Unternehmen hat aber entschieden, das Strafgeld in voller Höhe zu akzeptieren, und möchte mit der Zahlung einen lang andauernden Rechtsstreit vermeiden. »Wir respektieren das Wettbewerbsrecht und wollen unser Geschäft in vollständiger Übereinstimmung mit allen rechtlichen Regeln betreiben«, erklärt Severin Löffler, Leiter Recht und Politik sowie Mitglied der Geschäftsleitung bei Microsoft Deutschland.

In dem verhandelten Fall ging es nach Auffassung des Bundeskartellamts nicht um eine andauernde Geschäftspraxis. Microsoft gab an, zur Aufklärung des strittigen Falls im Rahmen des Verfahrens in vollem Umfang mit der Behörde kooperiert zu haben. »Wir haben diesen Fall zum Anlass genommen, um unsere internen Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass wir den Gesetzen vollständig entsprechen«, so Löffler.