Musterschreiben zur Rücknahme negativer Bewertungen
- Musterschreiben zur Durchsetzung der Rücknahme negativer Bewertungen bei Ebay
- Musterschreiben zur Rücknahme negativer Bewertungen
Sehr geehrte/r Frau/Herr xxx,
unter Ihrem Ebay-Mitgliedsnamen »xxx« haben Sie von uns am xxx über die Internetplattform Ebay eine/n xxx (Artikelnummer xxx) erworben. Unter demselben Mitgliedsnamen haben Sie uns am xxx im Zusammenhang mit dieser Transaktion in dem von Ebay zur Verfügung gestellten Bewertungsprofil mit den Worten: »xxx« negativ bewertet.
Mit dieser Bewertung verstoßen Sie gegen § 6 Nr. 3 der von Ihnen akzeptierten Ebay-AGB, die sich im Rahmen von vertraglichen Nebenpflichten auf alle über Ebay getätigten Transaktionen auswirken. Darin heißt es:
»Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:
• unzutreffende Bewertungen abzugeben.
• Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
• in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
• Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem Ebay-Marktplatz.«
Die von Ihnen abgegebene Bewertung ist unzutreffend, weil…
Darüber hinaus greifen Sie mit Ihrer Bewertung in rechtswidriger Weise in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Ihre Behauptung ist geeignet, unseren Ruf als Verkäufer zu schädigen und entsprechende Umsatzeinbußen zu verursachen.
Wir können daher von Ihnen die Zustimmung zur Rücknahme der oben genannten Bewertung verlangen. Wir fordern Sie daher auf, bis spätestens zum X (Frist sollte 1 Woche betragen) gegenüber Ebay die Zustimmung zur Rücknahme Ihrer Bewertung vom xxx mit dem Inhalt: »xxx« zu erklären.
Sollten Sie die vorgenannte Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Da Ihnen hierdurch weitere erhebliche Kosten entstehen, hoffen wir, dass dies vermieden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Der Autor: Arndt Joachim Nagelist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht.