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Abgeltungssteuer: Welche Einkünfte davon betroffen sind
Inhalt
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- Abgeltungssteuer: Welche Einkünfte davon betroffen sind
Die Abgeltungssteuer kommt: Welche Einkünfte davon betroffen sind
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von Privatpersonen und Personenunternehmen eingeführt. Ab 2009 unterfallen damit Kapitalerträge von Privatpersonen und private Veräußerungsgewinne nicht mehr dem individuellen Einkommensteuersatz, sondern einem fixen Steuersatz von 25 Prozent (mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer maximal 28Prozent). Welche Einkünftsarten erfasst werden sowie die Vor- und Nachteile für Privatpersonen erläutert der Fachbeitrag Abgeltungssteuer - kostenlos für registrierte CRN-Leser .