Licht-Flicker und Stroboskop-Effekte

Ökodesign-Verordnung der EU schafft verbindliche Grenzwerte

8. September 2021, 13:00 Uhr | Quelle: Deutsche Lichtmiete / Redaktion: Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Was bedeuten Flicker und Stroboskop-Effekt?

Ein hoher Flicker kann einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben, auch im nicht wahrnehmbaren Frequenzbereich. Flimmerndes und flackerndes Licht kann zu gesundheitlichen Beschwerden wie Kopf- und Augenschmerzen, Müdigkeit, Nervosität, Migräne oder verminderter Sehleistung führen und sogar Epilepsie begünstigen. Aber auch auf Geräte und Maschinen wie etwa Barcode-Scanner, Film- und Überwachungskameras kann Flicker einen negativen Einfluss haben. Gefährliche Nebenwirkungen sind auch durch den stroboskopischen Effekt möglich. Der Stroboskop-Effekt ist eine Bewegungstäuschung. Bei gleichen Frequenzen von Licht und Objekt besteht die Gefahr, dass das Objekt – zum Beispiel eine Maschine in der Produktion – wirkt, als ob es stillsteht, da für unsere Wahrnehmung eine Reihe von Standbildern erzeugt wird. Damit hat die Lichtqualität auch eine hohe Relevanz für die Sicherheit am Maschinenarbeitsplatz. Sie vermeidet außerdem lichtbedingte Müdigkeit, Irritationen und Kopfschmerzen. Mit der neuen Ökodesign-Richtlinie dürfen künftig Flicker-Parameter zur Bewertung der kurzzeitigen Wahrnehmbarkeit einen PstLM-Wert von 1,0 und die Stroboskop-Effekt-Parameter einen maximalen SVM-Wert von 0,4 nicht überschreiten.

Was bedeuten die Neuerungen für die Lichtbranche?

LED-Lichtsysteme Deutsche Lichtmiete
LED-Lichtsysteme der Marke „concept light": langlebige, flimmer- und flackerfreie Beleuchtung für Industrie- und Produktionshallen
© Deutsche Lichtmiete

Auf viele Hersteller kommt durch die neue Ökodesign-Verordnung eine Herausforderung zu, da sie sich auf striktere Bestimmungen einstellen und einige Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr bringen dürfen. Die Deutsche Lichtmiete ist hier nach eigenen Angaben einen Schritt voraus, gesunde und sichere Beleuchtung ist seit jeher ein wichtiges Qualitätsmerkmal der unternehmenseigenen Marke „concept light". „Die Produkte erfüllen schon heute die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 bezüglich des vorgegebenen Flicker-Werts. Die flimmer- und flackerfreie Beleuchtung wird bei den concept light Produkten durch eine VDE Zertifizierung nachgewiesen. Das Regelwerk macht nun verpflichtend, was für uns bereits Standard ist“, erklärt Christian Haupt, Bereich Forschung & Entwicklung bei der Deutschen Lichtmiete. Auch in puncto Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit sei das komplette Spektrum der Marke konform mit den neuen Regularien.


  1. Ökodesign-Verordnung der EU schafft verbindliche Grenzwerte
  2. Was bedeuten Flicker und Stroboskop-Effekt?

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