Steht ein Onlinehändler in der Pflicht, Elektroschrott zurückzunehmen? Wie eine Studie der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) ergab, meinen 77 Prozent der Befragten, dass er dies nicht tun müsse. Fälschlicherweise.
Doch in puncto Onlinehandel komme es immer wieder zu Missständen. So werde über die angebotenen Rückgabemöglichkeiten teilweise nicht ausreichend informiert oder es werden bei der Stiftung EAR nicht registrierte Elektroartikel zum Kauf angeboten. Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland. Hierfür hat das Umweltbundesamt der Stiftung hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen.
Über solides Entsorgungswissen in Bezug auf Elektroschrott wüssten laut Studie nur sechs bis acht Prozent der Befragten Bescheid. Hier will die Stiftung EAR unter anderem mit der Aufklärungskampagne »PLAN E« entgegenwirken und Wissenslücken schließen.
Zur Methodik:
In einer ersten qualitativen Untersuchungsphase wurden Online-Tagebücher für die ethnographische Selbstbeobachtung mit Fokusgruppen für die vertiefende Diskussion kombiniert. Die Erhebung fand an verschiedenen regionalen Standorten statt. Die Ergebnisse daraus wurden anschließend durch eine repräsentative Online-Befragung von 1.000 in Deutschland lebenden Personen quantitativ validiert und vertieft.