Wie das EU-geförderte Projekt WORKS kritisiert, nutzen viele Unternehmen das Outsourcing in andere Länder auch dazu, die nationalen Richtlinien für den Arbeitsschutz zu umgehen. Dies spare zwar Kosten, setzte die Arbeitnehmer jedoch oft unter erheblichen Druck, so WORKS.
Allerdings leiden die Arbeitnehmer zunehmend unter der Auslagerung, wie das von der EU geförderte Projekt »Work Organisation an Restructuring in the Knowledge Society« (WORKS) in einer Studie kritisiert: »Viele Unternehmen führen durch Outsourcing unbeabsichtigt schlechtere Arbeitsbedingungen herbei.
Gleichwohl sind aber auch wesentlich aggressivere Tendenzen zu beobachten als früher, Regelungen für den Beschäftigtenschutz absichtlich zu umgehen«, bestätigt auch Pamela Meil, Vorstandsmitglied des Instituts für Sozialwissenschaftliche Forschung in München und Projektkoordinatorin des Schwerpunkts Arbeitspolitik.
Auch wenn die Vorschriften und Kontrollen zwar insbesondere in südlichen Ländern meist schwächer ausfallen, sind auch Arbeitnehmer in Deutschland nicht gegen diese Tendenz gefeit, wie ein drastischer Fall aus der jüngsten Vergangenheit zeigt. Dabei hatte ein dänisches Unternehmen aus der Nahrungsmittelbranche einige Tätigkeiten, die mit dem dänischen Arbeitsschutz problematisch umzusetzen sind, einfach nach Deutschland ausgelagert. Hierzulande wurden diese dann von polnischen Arbeitnehmern ausgeführt, die aufgrund befristeter Verträge nicht ausreichend durch das Arbeitsrecht geschützt sind.
Richtlinien und Gesetze der EU zur Gleichbehandlung und dem Abbau von Diskriminierung, zur Verbesserung der Arbeitsqualität, sowie für den Schutz der Beschäftigungssicherheit werden mit diesen Methoden der Auslagerung oft faktisch ausgehebelt.
Da auf europäischer Ebene jedoch Prüfmechanismen und Sanktionen fehlen, drohen den Unternehmen meist nicht einmal ernsthafte Konsequenzen. »Es existieren keine wirklichen Prüfmechanismen und Sanktionen, die bestehende Gesetze exekutieren würden«, bemängelt Expertin Meil und fordert neue Konzepte, etwa durch mehr Partizipation der individuellen Beschäftigten und der Sozialpartner, soziale Übereinkünfte für einzelne Sektoren sowie die Mobilisierung regionaler Ressourcen.
Auch der Kündigungsschutz, der die Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang absichern soll, wird durch Auslagerung ganzer Unternehmensteile oftmals einfach umgangen. Zwar müssen Arbeitnehmer in Deutschland theoretisch zumindest ein Jahr bei gleichen Konditionen weiter beschäftigt werden, allerdings kann auch dieser Gesetzesteil durch einige Sonderregelungen umgangen werden; beispielsweise wenn Kündigungen notwendig sind, um das Fortbestehen des Unternehmens zu sichern.