Streit um Gelder an Rechteverwerter

PC-Urheberabgabe spaltet die PC-Branche

19. Januar 2010, 17:48 Uhr | Samba Schulte

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Neuer Verband will Regelung kippen

Ein eigener Verband, der noch in dieser Woche mit bis zu 40 Mitgliedern an den Start gehen soll, werde eigene Gespräche mit der ZPÜ führen. Dieser Verband sei keine ausgesprochene B-Brand-Fertiger-Vereinigung auch einige große Hersteller mit Fokus auf das Business-Segment könnten sich dem Kontra-Verbund anschließen. Bereits jetzt werben beide Interessensgruppen hinter den Kulissen eifrig um Mitglieder: Noch stehen Entscheidungen bei Lenovo, Toshiba oder Apple aus.

Vorerst verwandelt sich die PC-Branche jedoch hierzulande in eine Zwei-Klassengesellschaft: BCH-Mitglieder erhalten 25 Prozent Rabatt, während alle anderen »Nicht-Mitglieder« außen vor bleiben und die Abgaben in voller Höhe zahlen müssen. Nach der Übereinkunft zwischen der ZPÜ und dem BCH führen die PC-Hersteller für jeden verkauften PC mit eingebautem CD-ROM-, DVD- oder Blu-Ray-Brenner 13,65 Euro an die ZPÜ ab. Falls bei einem PC kein Brenner verbaut ist, reduziert sich die Pauschale von 13,65 Euro auf 12,15 Euro. Nicht-Mitglieder müssen über 17 Euro zahlen.

Für die rückwirkend zu entrichtenden Abgaben wurden teilweise andere Beträge vereinbart. So sind etwa für die Jahre 2002 und 2003 zusätzlich zur bereits entrichteten Brennerabgabe (9,21 Euro) nochmals 3,15 Euro pro verkauftem PC nachzuzahlen, für die Jahre 2004 bis 2007 jeweils 6,30 Euro. Von 2007 bis Ende 2010 ist dann die volle Pauschale zu entrichten.

Bereits gezahlte Pauschale nicht anerkannt

Hinzu kommt jeweils noch die gesetzliche Umsatzsteuer. Im Gegenzug werden die Rechtsstreitigkeiten für erledigt erklärt, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangt hatten. Die VG Wort hatte beispielsweise ursprünglich für jeden PC eine Pauschale von 30 Euro gefordert, die ZPÜ 18,42 Euro.

Für besonders großen Verärgerung bei kleineren Herstellen und auch bei assemblierenden Händlern sorgt jedoch die zusätzliche Regelung, dass Assemblierern, die hierzulande fertigen und ihre Komponenten in der Distribution einkaufen, die bereits in den Jahren 2002 bis 2007 gezahlte Abgabe auf Brenner nicht angerechnet wird. Problematisch an der BCH-Einigung ist auch, dass hier nicht zwischen Business- und Consumer-PCs differenziert wird.

Schließlich werden privat genutzte PCs erwiesenermaßen öfter zum Vervielfältigen urheberrechtlich geschätzter Inhalte genutzt als Business-PCs. ZPÜ und BCH nehmen dagegen völlig praxisfern lediglich eine Unterscheidung zwischen Geräten mit und ohne DVD-Brenner vor.


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