Pelikan erkennt HP-Klage an

6. August 2007, 6:21 Uhr |
Pelikan muss den Vertrieb der Patronen »H06« und »H08« einstellen und Restbestände im Handel zurückrufen

Im Streit um nachgebaute HP-Tintenpatronen hat Pelikan nun eingelenkt: Die Pelikan Hardcopy Deutschland GmbH sowie die Swiss Pelikan Hardcopy International AG haben die Ansprüche Hewlett-Packards im Rahmen einer Patentverletzungsklage anerkannt.

Mit Patenten auf Tinten- und Tonerkartuschen versuchen die Druckerhersteller sich das lukrative Folgegeschäft mit dem Verbrauchsmaterial zu sichern. Besonders bei Tintenpatronen mit integriertem Druckkopf ist es den Anbietern von kompatiblen Supplies nicht erlaubt, Nachbauten anzubieten. Gerade darum dreht sich der aktuelle Streit zwischen Pelikan und Hewlett-Packard: Der Druckerriese hatte Pelikan verklagt, weil Pelikan anstatt der üblichen wiederbefüllten HP-Patronen angeblich neu hergestellte Patronen in Umlauf gebracht hat. Daraufhin klagte HP beim Düsseldorfer Landgericht (CRN berichtete: HP will Pelikan rupfen ).

Pelikan hatte die von Dritten bezogenen Patronen unter den Produktnamen »H06« und »H08« in Deutschland verkauft. Die nun erfolgte Anerkennung der Patentrechtsklage lässt vermuten, dass es sich bei den strittigen Produkten tatsächlich um nicht erlaubte Nachbauten handelte. Der Anbieter muss nun den Import und Vertrieb der Produkte einstellen und Schadenersatz in unbekannter Höhe an HP zahlen. Zudem müssen die sich noch im Vertrieb befindenden Produkte zurückgerufen werden.

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