Persönliche Haftung bei IT-Sicherheitsmängeln
Persönliche Haftung bei IT-Sicherheitsmängeln Erhebliche wirtschaftliche Schäden drohen Unternehmen beispielsweise durch Datenklau, Hackerangriffe, oder Betriebsspionage. Vielen ist dabei nicht bewusst, mit welchen rechtlichen Konsequenzen sie darüber hinaus rechnen müssen.

- Persönliche Haftung bei IT-Sicherheitsmängeln
- Sorglosigkeit kann teuer werden
- Regelmäßige Kontrolle notwendig
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) regelt auch für die IT den Umgang mit potenziellen Risikobereichen – und droht bei Verstößen mit empfindlichen Strafen. Gerade mittelständische Unternehmen schützen sich erfahrungsgemäß oft unzureichend und gehen zu sorglos mit dem Thema Sicherheit um. Dabei ist IT-Security Chefsache: Geschäftsführer und CIOs haben für den lückenlosen Schutz der Unternehmensdaten Sorge zu tragen. In einem mangelhaft gesicherten Unternehmen riskiert der Geschäftsführer eine persönliche Haftung, die sich auch auf sein persönliches Vermögen erstrecken kann. Das rechtliche Risiko reicht von der Haftung aus Regressansprüchen von geschädigten Kunden über mögliche Buß- und Schmerzensgelder bis hin zu Haft- und Geldstrafen oder sogar dem Verlust der Gewerbeerlaubnis. Außerdem kann sich seit Basel II eine unzureichende ITK-Infrastruktur negativ auf das Unternehmensrating und damit auch auf die Konditionen bei Kreditvergaben auswirken.