Online-Plattformen vereinfachen die Vermittlung von Dienstleistungen oder Arbeitsaufträgen. Doch wer zahlt Sozialabgaben oder haftet im Falle eines Unfalls? Der Bedarf nach einer gesetzlichen Vorgabe steigt.
Egal ob der Zahnriemenwechsel beim Auto ansteht, das Arbeitszimmer gestrichen oder die Ferienwohnung für den Sommerurlaub gebucht werden soll – immer mehr Kunden vertrauen auf Online-Vermittlungsplattformen, um günstig und schnell Aufträge zu erteilen. Vermittlungsplattformen wie Helpling, Airbnb oder Uber bieten Kleinanbietern oder Handwerkern die Möglichkeit, neue Kunden zu gewinnen. Viele üben dabei auch Zweit- oder Drittjobs aus. Doch diese neue Art der Arbeitsvermittlung und Arbeitsausübung wird stark kritisiert, weil viele Schutzbestimmungen unterlaufen und Sozialversicherungsbeiträge nicht entrichtet werden. Das hat nicht nur ein deutliches Preisdumping zur Folge, das Handwerksbetriebe oder Unternehmen in Bedrängnis bringt, sondern ist auch für den jeweiligen Anbieter gefährlich. Denn wer zahlt im Falle eines Unfalls oder einer Berufsunfähigkeit?
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung fordert eine neue gesetzliche Regelung. Ihr Vorschlag: Wo normalerweise der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung abführt, soll das bald der Plattformbetreiber tun. Das wäre eine weitreichende Änderung für Internetanbieter. Gegenüber der FAZ verweist Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Unfallversicherung, auf die Gesetzeslage in Frankreich. Dort sei zum Jahresanfang ein Gesetz in Kraft getreten, wonach die Vermieter von Wohnungen über eine Plattform oberhalb eines bestimmten Freibetrages Steuern und Beiträge an die Sozialversicherung abführen müssen. Eine derartige Pflicht zu Sozialabgaben für alle Formen digitaler Arbeitsvermittlung empfiehlt er auch der nächsten Bundesregierung zur Nachahmung. »Auch die Solo-Selbständigen und Crowdworker sollten in die gesetzliche Unfallversicherung integriert werden«, verlangt Breuer. Dazu brauche man ein Inkassomodell, das auf die Besonderheiten dieser Gruppe eingehe, zum Beispiel das französische Modell.
In Frankreich verpflichtet das Arbeitsrecht Betreiber von Arbeitsvermittlungsplattformen dazu, Arbeitnehmer (unabhängig vom Betriebsstandort) mit ihren steuer- und sozialrechtlichen Daten zu erfassen, zu melden und Beiträge abzuführen. Das ist wichtig, weil die Auswirkungen des Arbeitsmarktes 4.0 auch in Deutschland immer deutlich sichtbarer werden. Sie reichen von Solo-Selbstständigen, über Mehrfach-Beschäftigte bis zu Fake-Tätigkeiten im grauen Arbeitsmarkt. Unter der Devise Kosten-Ersparnis werden gerade hochriskante Tätigkeiten immer häufiger auf Solo-Unternehmer ausgelagert – inoffiziell arbeiten dieser weiter wie gehabt, jedoch unter Umgehung von Arbeitsschutzkontrollen oder Präventionsangeboten. Im Falle eines Unfalls sind viele Handwerker dann nicht ausreichend abgesichert.