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Preise genau vergleichen!

8. Dezember 2008, 9:45 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Fazit

Die Werbung mit Preisgegenüberstellungen steht wie alle Formen der Werbung stets unter dem Damoklesschwert des Verbraucherschutzes. Werden die oben genannten Grundsätze beachtet, so hat der werbende Händler in aller Regel nichts zu befürchten. Verstößt der Händler aber gegen einen der oben genannten Punkte, so kann er sich schnell einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ausgesetzt sehen. Auch insoweit gilt der Grundsatz: Je geringer das Risiko einer Irreführung des Verbrauchers, desto geringer auch die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.


  1. Preise genau vergleichen!
  2. Werbung mit Preisen der Konkurrenz
  3. Gegenüberstellung von eigenen Preisen
  4. Fazit

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