Gesetzesänderungen erwünscht
- Ranking der Top-Abmahner
- Gesetzesänderungen erwünscht
Die Folgen von Abmahnungen können für kleine Anbieter dabei gravierend sein. So berichtet ein Onlinehändler gegenüber CRN: »Einige Kollegen sind nach Serienabmahnungen von einem Elektro-Markt finanziell nicht mehr auf die Beine gekommen«. Auf Grund der schlechten Margensituation im preisaggressiven Internethandel könne auch bei einer halbwegs vernünftigen Kalkulation eine einzige Abmahnung manchmal bereits das Ende bedeuten. Die Folgen seien absehbar: »Der Kunde darf in Zukunft nur noch bei den großen Händlern kaufen, weil es keine kleinen mehr gibt, die sich vielleicht durch besondere Mühe und Service hervortun. Sie werden kurzerhand weg-gemahnt«.
Als Folge der Abmahnwellen halten inzwischen 48,7 Prozent der Onlinehändler das Rechtsmittel Abmahnung für unberechtigt. Und auch bei denen, die Abmahnungen unter bestimmten Bedingungen für sinnvoll halten, überwiegt die Kritik an den geltenden Rechtsvorschriften. An erster Stelle der Forderungen nach Änderungen am derzeitigen Abmahnrecht steht der Wunsch nach einer Kostenbegrenzung. 75 Prozent der Befragten hielten es für sinnvoll, wenn im Rahmen einer Erstabmahnung nur die tatsächlichen Anwaltskosten eingefordert werden dürften. Für 68 Prozent ist daneben die Vereinfachung des derzeitigen Wettbewerbsrechts ein Anliegen, auf diese Weise hofft man unbeabsichtigte Verstöße verhindern zu können.
»Erst ermahnen und eine gütliche Einigung suchen bevor man abmahnt – das wäre doch der Königsweg«, wünscht sich auch ein CRN-Leser. Dabei gehe es nicht darum, der Verantwortung für eigene Fehler zu entfliehen: »Es darf ja ruhig was kosten – wenn man Mist baut, muss man auch zahlen. Aber ich denke, 100 Euro sollten die Grenze sein«, so der Fachhändler weiter. Die Frage ist nur, ob man mit dem Appell nach Verhältnismäßigkeit auf die Vernunft der Abmahner setzen kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist für die meisten Teilnehmer der Studie von Trusted Shops jedenfalls klar: »Der Gesetzgeber macht seine Hausaufgaben nicht«.