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Verlustgeschäft für Kläger

Autor:Martin Fryba • 2.8.2006 • ca. 0:30 Min

Inhalt
  1. Rechnung für Online-Abmahner geht nicht auf
  2. Verlustgeschäft für Kläger

Die mündliche Verhandlungsstrategie der Verteidigung in diesem Fall, beruhte darauf, Behlau als Strohmann seines Rechtsanwalts zu entlarven, seinen Online-Shop lediglich als Mittel zum Zweck darzustellen, nämlich mit Abmahnungen Geld zu verdienen. Das konnte zwar nicht bewiesen werden, weil der Bochumer Rechtsanwalt Espey dies bestritt. Auf seine Kosten kam der Advokat aber dennoch nicht, im Gegenteil: Das Gericht setzte den Streitwert von 30.000 Euro auf 12.000 herab und sprach ihm für seine Abmahnung einen Betrag in Höhe von 210,10 Euro zu. Ein Satz, den in der Regel Wettbewerbszentralen für Abmahnungen verlangen.

Gleichzeitig musste Espey 5/7 der Gerichtskosten (zirka 400 Euro) zahlen, einen Vormittag im Landgericht Bonn verbringen und sich das Grinsen des Beklagten und seines Rechtsanwalts anschauen.