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Rechnung für Online-Abmahner geht nicht auf

Großbauer Viehböck klagt gegen zwei Burschen, die ihm einen Mistwagen aufs Dach gestellt und den Kamin verstopft haben sollen. Der Richter findet heraus, dass die sittenstrenge Pfarrhaushälterin hinter dem Streich steckt.

Autor:Martin Fryba • 2.8.2006 • ca. 0:25 Min

Nicht mit jedem Mist kann man Geld verdienen (Foto: Bayerischer Rundfunk)
Inhalt
  1. Rechnung für Online-Abmahner geht nicht auf
  2. Verlustgeschäft für Kläger

Was hier im Königlich Bayerischen Amtsgericht anno dazumal verhandelt wurde, hat sich am 27. Juli 2006 vor dem Landgericht Bonn zugetragen. Freilich waren die Parteien andere und der Sachverhalt in Zeiten des E-Commerce auch. Thorsten Behlau von Silicon Computer aus Bochum, sieht sich durch fehlerhafte AGBs eines Wettbewerbers aus St. Augustin beeinträchtigt und lässt ihm eine Abmahnung ins Haus schicken samt einer saftigen Kostennote. Zahlen will der Wettbewerber jedoch nicht, weshalb Behlau gegen ihn klagt. Der Beklagte erzielt, wenn auch nicht auf ganzer Linie, so doch einen wegweisenden Erfolg, der allen, die aus dem Unwesen der Abmahnung Geld machen wollen, das Geschäft gründlich vermiesen kann.