20 Mobilfunk Rechtstipps
8. September 2011, 20 Bilder
Deutsche Telekom muss auf auffällige Rechnungen hinweisen
Die Deutsche Telekom muss sich bei auffällig hohen Gebühren um die Ursachen kümmern oder den Kunden informieren. Im konkreten Fall hatte die Telekom einer Kundin für die Internetnutzung im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 5756,19 Euro in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht.
Der Schaden war durch eine fehlerhafte Einstellung bei einem neu installierten DSL-Router entstanden. Das Gerät stellte einen ständigen Zugang zum Internet her, der im Minutentakt abgerechnet wurde – ohne dass die Kundin sich darüber im Klaren war. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft.
Nach Ansicht des Bonner Gerichts hätte der Telekom das „ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten“ der Kundin auffallen müssen. Dann hätte das Unternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter Rechnungen gestellt und Beträge abgebucht. Damit hat sich das Unternehmen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht; allerdings sah das Gericht bei der Kundin eine Mitschuld wegen nachlässigen Verhaltens (LG Bonn, Az.: 7 O 470/09).
© Michael Seemann