20 Mobilfunk Rechtstipps

8. September 2011, 20 Bilder
WLAN-Anschlss muss gesichert werden Werden über einen nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschluss über unbekannte Dritte Urheberrechtsverletzungen begangen, haftet der Anschlussinhaber als Störer dafür. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Plattenfirma war Inhaberin der Nutzungsrechte eines Musikwerkes, das über eine Online-Tauschbörse angeboten wurde. Die ermittelte IP-Adresse war dem Beklagten zugeordnet; der wehrte sich aber, denn er weilte zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub. Ein unbekannter Dritter hatte über das WLAN-Netz die Urheberrechtsverletzung verursacht. Nach Auffassung der Richter kommt eine Haftung als (Mit-) Täter nicht in Betracht, allerdings obliege privaten Anschlussinhabern eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt sei, so die Richter. Die Prüfpflicht bezieht sich aber nur auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen. Da diese Pflicht im vorliegenden Fall verletzt wurde, entschied das Gericht, dass der Beklagte für die Erstattung der Abmahnkosten hafte (BGH, Az.: I ZR 121/08).(AG Marburg, Az.: 91 C 981/09). © pcgo

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