20 Mobilfunk Rechtstipps
8. September 2011, 20 Bilder
Unzulässige Gebührenklauseln bei Mobilfunkverträgen
Laut dem Landgericht Kiel sind mehrere Gebührenklauseln in den Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern unzulässig. Die Richter monierten insbesondere eine Gebühr über 6 Euro, die Kunden zahlen sollten, wenn sie eine Rückerstattung ihres Prepaid-Guthabens bei Beendigung des Vertrags fordern.
Die Richter erklärten diese Klausel für unwirksam, da Mobilfunkunternehmen zur Erstattung des Guthabens verpflichtet seien. Auch ist es nicht zulässig, dass ein Mobilfunker hohe Mahngebühren bereits mit der ersten Mahnung erhebt. Auch eine Klausel zum uneingeschränkten Recht, die Preise des Prepaid-Tarifs nachträglich zu erhöhen, hielten die Richter für unzumutbar.
Der beklagte Betreiber habe in den Geschäftsbedingungen weder den Umfang noch den Grund einer zulässigen Preiserhöhung benannt. Der Kunde würde nur eine Mitteilung zur Erhöhung erhalten. So nicht, meinten die Kieler Richter (LG Kiel, Az.: 18 O 243/10).
© Pit Klein