20 Mobilfunk Rechtstipps
8. September 2011, 20 Bilder
Handysperrung erst ab 75 Euro Schulden
Telefonanbieter dürfen künftig einen Handyanschluss erst sperren, wenn der Kunde mit mindestens 75 Euro bei ihnen in der Kreide steht. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kürzlich entschieden und somit die vorliegende Sperrung eines Handyanschlusses bei einer offenen, fälligen Forderung von 15 Euro für unwirksam erklärt.
Die obersten Richter übertrugen damit die fürs Festnetz geltenden Regelungen auf den Mobilfunk. Sie hatten bereits in der Verhandlung erklärt, dass Handys heute nicht mehr als Zusatz zum Festnetz angesehen werden könnten, sondern für viele Kunden die einzige Telefonverbindung seien.
Deshalb könnte den Telefonanbietern „eine ähnlich hohe Schmerzgrenze“ wie im Festnetz zugemutet werden. Die nun für Festnetz und Mobilfunk geltenden Regelungen sehen auch vor, dass die Anbieter ihre Kunden warnen müssen, bevor sie das Mobiltelefon wegen unbezahlter Rechnung vom Netz nehmen (BGH, Az.: III ZR 35/10).
© Andreas Hitzig