20 Mobilfunk Rechtstipps
8. September 2011, 20 Bilder
Abofallen bei Handy-Apps
Unter Umständen kann schon ein falscher Klick auf dem Smartphone in eine teure Abofalle führen. Diese lauern in an sich harmlosen Anwendungen oft in eingeblendeter Werbung.
Hinweise auf die Kosten oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei solchen Angeboten meist versteckt, winzig klein oder unverständliches Fachchinesisch. Möglich wird die Masche durch sogenanntes WAP-Billing. Dabei werden Informationen über die SIM-Karte zur Gegenstelle gesendet. So identifiziert der Mobilfunkprovider den Kunden und belastet dessen Telefonrechnung.
Das Problem: Anwender können das Inkasso für Fremdanbieter je nach Vertrag ganz, teilweise oder aber auch gar nicht sperren lassen. Bei der Telekom und Vodafone beispielsweise ist die Sperrung ganz einfach über die Hotline möglich und kostenfrei.
Nutzer anderer Mobilfunkanbieter können einzelne Anbieter sperren lassen, deren Identität aber bekannt sein muss. Einige Anbieter halten für Kunden gar keine Möglichkeit zur Vorsorge bereit. Ist das der Fall, haben Verbraucher den Schwarzen Peter; denn bei Zurückbuchung eines vom Mobilfunkanbieter bereits kassierten Betrages droht die Sperrung der SIM-Karte.
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