Schützenhilfe für Druckerhersteller. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich für eine Begrenzung von Urheberrechtsabgaben auf Drucker ausgesprochen. Zudem untersagte der Bundesgerichtshof den Verwertungsgesellschaften unangemeldete Kontrollbesuche.
Im Streit um pauschale Urheberechtsabgaben auf Drucker zwischen der IT-Industrie und den Verwertungsgesellschaften wie VG Wort und GEMA haben die Druckerhersteller unerwartet Schützenhilfe von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bekommen. »Auf einen Drucker, der fünfzig Euro kostet, dürfen nicht noch fünf oder sieben Euro Abgabe kommen«, erklärte die Ministerin gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Zwar sollen nach Ansicht der Ministerin künftig auch Abgaben auf Geräte, die generell zum Kopieren geeignet sind, erhoben werden, doch die Höhe müsse sich daran orientieren, wie häufig diese Geräte durchschnittlich zum Kopieren genutzt werden. Zudem dürfe die Höhe der Abgabe den Wettbewerb nicht stören, fordert Zypries. Die Druckerhersteller stehen allerdings auf dem Standpunkt, dass eine Abgabe auf Drucker, egal in welcher Höhe, ungerechtfertigt ist.
Die von Herstellerseite favorisierten Digital-Rights-Management-Techniken (DRM) hält die Justizministerin nur zum Teil für praktikabel. »Digitales Rechte-Management wird Inhalte auch in Zukunft nicht umfassend schützen können«, glaubt Zypries, »wir werden daneben auch die Geräteabgabe brauchen.«
Derweil hat die VG Wort in einem jahrelangen Rechtstreit mit dem Druck- und Kopierunternehmen Digital Xpress eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen. Das Unternehmen hatte sich geweigert, Kontrollbesuche seitens der Verwertungsgesellschaft zuzulassen. »Einer Verwertungsgesellschaft steht weder nach § 54g Abs. 2, § 54h Abs. 1 UrhG noch nach § 242 BGB ein Anspruch zu, gegen den Willen des Geschäftsinhabers die Geschäftsräume eines Kopierladens zu betreten und die bereitgehaltenen Fotokopiergeräte zu erfassen oder zu kontrollieren«, heißt es in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen BGH I ZR 187/01).
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