Die Experten-Antwort
- Schutz gegen Warenkredit-Betrüger
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Die nachvertragliche Haftung beim Verkauf eines Unternehmens ist abhängig von der Rechtsform des verkauften Unternehmens. Beim Verkauf einer GmbH werden auf der Ebene der Gesellschafter die Geschäftsanteile an der GmbH verkauft. Hier ist eine Haftung des Gesellschafters im Regelfall ausgeschlossen. Aber aufgepasst: Mit Verkauf der GmbH-Anteile, die durch notariellen Vertrag erfolgen muss, sollte in jedem Fall sofort die Abberufung des bisherigen und die Bestellung eines neuen Geschäftsführers erfolgen, wobei der Notar angewiesen werden muss, diese Urkunden unverzüglich zum Handelsregister einzureichen. Erst mit Eintragung des neuen Geschäftsführers ist eine Haftung des bisherigen Geschäftsführers für neue Rechtsgeschäfte der GmbH ausgeschlossen.
Anders ist dies bei Verkauf einer OHG. Dort haften die Gesellschafter bis zu fünf Jahre nach dem Verkauf für die Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden haben (§ 160 HGB). Hier sind Vereinbarungen mit den Verkäufern erforderlich, damit diese Haftung minimiert wird. Dazu ist aber eine individuelle Beratung erforderlich, weil die Vielschichtigkeit der Haftung zuvor geprüft werden muss. Gleiches gilt für die sogenannte BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß bürgerlichen Rechts). Auch hier besteht eine Nachhaftung (vgl. § 736 Abs. 2 BGB iVm § 160 HGB).
Walter Felling, Rechtsanwaltskanzlei Felling, Soest
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