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Motivationsschub oder Zankapfel

»Freiwilligkeitsvorbehalt«

Autor:Andrea Fellmeth-Schlesinger • 26.11.2013 • ca. 1:00 Min

Inhalt
  1. So lässt sich Streit ums Weihnachtsgeld vermeiden
  2. »Freiwilligkeitsvorbehalt«

»Freiwilligkeitsvorbehalt«

Mit einer Weihnachtsgratifikation dürfen Arbeitgeber aber auch den Bestand eines Arbeitsverhältnisses oder die künftige Betriebstreue honorieren. Dann sind Kündigungs- oder Rückzahlungsklauseln durchaus denkbar, sie erfordern allerdings eine besonders sorgfältige Ausformulierung. Eine Zweckvermischung ist laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts wohl nicht mehr möglich (Az. 1 AZR 2011, NZA 2011, 989): Chefs müssen sich entscheiden, ob das Weihnachtsgeld leistungsbezogen oder nicht leistungsbezogen gezahlt wird.

Die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen nicht im Widerspruch stehen. »Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld sollten klar, eindeutig und fair geregelt sein«, betont WWS-Expertin De Conno. »So lässt sich eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schaffen.«

Handelt es sich um eine freiwillige Leistung, sollten Arbeitgeber im Monat der Auszahlung per Anschreiben an den Mitarbeiter die freiwillige Zahlung dokumentieren. Das Anschreiben sollte vor der Auszahlung der Gratifikation, etwa mit der betreffenden Gehaltsabrechnung, übergeben werden. Der Freiwilligkeitsvorbehalt sollte beispielsweise wie folgt formuliert werden: »Sie erhalten dieses Jahr eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von […] Euro. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine freiwillige einmalige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht.« Sonstige Vereinbarungen sollten Arbeitgeber sicherheitshalber mit einem rechtlichen Berater abstimmen.

Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin bei der WWS-Gruppe (WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH). Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an drei Standorten am Niederrhein vertreten. Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch.