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Motivationsschub oder Zankapfel

So lässt sich Streit ums Weihnachtsgeld vermeiden

Zum Jahresende hoffen viele Arbeitnehmer auf eine Weihnachtsgratifikation vom Chef. Bleibt dieser Wunsch unerfüllt, kommt es mitunter zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Autor:Andrea Fellmeth-Schlesinger • 26.11.2013 • ca. 1:00 Min

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld sollten eindeutig und fair geregelt sein (Foto: Kramografie | Fotolia)
Inhalt
  1. So lässt sich Streit ums Weihnachtsgeld vermeiden
  2. »Freiwilligkeitsvorbehalt«

Mit einer Weihnachtsgratifikation honorieren Arbeitgeber den Einsatz ihrer Mitarbeiter und motivieren sie für neue berufliche Aufgaben. In Zeiten knapper Kassen fällt es vielen Unternehmen allerdings schwer, ein Weihnachtsgeld zu zahlen. Sie stellen Zahlungen ein oder knüpfen sie an Bedingungen. Viele Mitarbeiter kalkulieren aber ein Weihnachtsgeld fest ein und sind enttäuscht, wenn die sicher geglaubte Zahlung ausbleibt. Leicht ist das Betriebsklima gestört oder es kommt zum Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, warnt die Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei WWS. Klare vertragliche Grundlagen bewahren vor unangenehmen Überraschungen.

Oft erhöht eine unklare Vertragssituation das Konfliktpotenzial. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder dem Gleichbehandlungsgesetz ergeben. Allerdings: Auch freiwillige Zahlungen können eine Zahlungsverpflichtung begründen. »Zahlen Arbeitgeber drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld, ohne darauf hinzuweisen, dass sie sich damit nicht binden wollen, entsteht meist eine dauerhafte Verpflichtung«, betont Rechtsanwältin Rebekka De Conno von der WWS. In Fachkreisen wird dies »betriebliche Übung« genannt. Deshalb knüpfen viele Arbeitgeber die freiwillige Auszahlung von Weihnachtsgeld an Bedingungen. »Hierbei kann es schnell zu Fehlern kommen«, warnt WWS-Rechtsanwältin De Conno. »Zum einen hat die Rechtsprechung im Laufe der letzten Jahre viele bisherige Vertragsregelungen für unwirksam erklärt, zum anderen schließen sich einige Formulierungen aus.« Entscheidend ist zunächst die Frage, ob mit dem Weihnachtsgeld erbrachte Arbeitsleistung vergütet wird. Dann sind Regelungen wie Freiwilligkeitsvorbehalte, Rückzahlungs-, Kündigungs- oder Fälligkeitsklauseln meist von vornherein unwirksam.