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Preishits im Ausland finden

Verbraucherrechte im Ausland

Autor:Redaktion connect-professional • 21.9.2010 • ca. 1:40 Min

Wer im Ausland etwas kauft, sollte sich genau über die dortigen Versand, Rückgabe- und Reklamationsrechte informieren.

Endkunden haben es beim Kauf innerhalb der EU leicht, denn es gelten in etwa dieselben Rechte.

Gewährleistung: Die EU hat vor zehn Jahren in der Verbrauchsgüterkauf-Richtline Maßstäbe gesetzt, die inzwischen alle EU-Länder in geltendes Recht umgesetzt haben. Dabei gilt: Der Verkäufer (nicht der Hersteller) muss zwei Jahre lang Gewähr leisten, wenn mit dem verkauften Produkt etwas nicht in Ordnung ist.

Dabei liegt in den ersten sechs Monate die Beweislast beim Verkäufer, dass der Kunde eventuell Schaden verursacht hat. Nach sechs Monaten muss hingegen im Streitfall der Kunde beweisen, dass das Produkt von Anfang an nicht in Ordnung war.

Konkret bedeutet das: Wenn zum Beispiel ein im Ausland gekauftes Handy innerhalb des ersten halben Jahres kaputt geht, so ist der Umtausch beim Händler normalerweise gar kein Problem. Danach wird es für den Käufer schwieriger, und die Reparatur hängt mehr von der Kulanz des Verkäufers ab. Ein Handy mit deutlichen Kratzern wird kein Händler zurücknehmen.

Weitere Informationen gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel, zum Beispiel die Broschüre http://www.evz.de/mediabig/613A.pdf .

Widerruf: Auch das Recht, Fernabsatzgeschäfte über Katalog oder Internet rückgängig zu machen, ist europaweit geregelt. Es beträgt mindestens sieben Tage, viele Länder haben die Frist jedoch verlängert, Deutschland beispielsweise auf vierzehn Tage.

In diesem Zeitraum kann ein Kunde ein Geschäft ohne Gründe widerrufen. Für geöffnete Filme, Spiele oder Lebensmittel gilt das natürlich nicht, aber zum Beispiel für Elektrogeräte. Näheres findet der Kunde auf den Seiten der jeweiligen Verbraucherzentrale (siehe http://www.ecc-net.info/ ).

Herstellergarantie: Etwas anderes ist die Herstellergarantie, die gesetzlich nicht geregelt ist. Der Hersteller legt den Zeitrahmen fest und stellt Bedingungen, etwa, wer die Versandkosten tragen muss. Er kann auch bestimmen, dass der Kunde ein in England gekauftes Gerät nur dort als Garantiefall melden kann.

Große Hersteller vergeben oft großzügige und weltweite Garantien, die der Kunde sich vor Ort dennoch oft mit Nachdruck erkämpfen muss. Hier schadet es nicht, die Garantiekarte aufzuheben.

Übersee: Wer in den USA, China oder auf den Philippinen etwas kauft, profitiert nicht von der EU-Gewährleistung. Manche Länder haben ähnliche Regeln, etwa die britischen Kanalinseln, in anderen zählt einzig die Herstellergarantie, die oft schlechter ausfällt, als in Europa. Der Kunde sollte sich vorher informieren, welche Rechte gelten. Wobei auch deren Durchsetzung von Deutschland aus zweifelhaft ist.